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BER-Schul Z 620 (09.18)

Schul Z 620 – Beiblatt zum Zeugnis für ergänzende Bemerkungen (09.18)

Merkmale für Zeugnisbemerkungen

Schüler > Zeugnis > Bemerkungen/Formulare > Merkmale

Bei den Zeugnisbemerkungen müssen verschiedene Typen der Bemerkung unterschieden werden. Die Unterscheidung erfolgt durch den Eintrag in der Spalte "Merkmal" unter Schlüsselverzeichnis Zeugnisbemerkungen, falls es sich um allgemeingültige Zeugnisbemerkungen handelt, oder beim Schüler, falls Sie diesem eine individuelle Zeugnisbemerkung zuweisen möchten. Die Zuweisung von Zeugnisbemerkungen erfolgt im Menü Schüler > Zeugnis > Bemerkungen/Formulare. Wenn Sie die Schaltfläche "Hinzufügen" anklicken, können Sie eine Zeugnisbemerkung auswählen und zuweisen. Erfolgt keine Eingabe in der Spalte "Merkmal", so wird die Bemerkung unter "allgemeinen Bemerkungen" auf dem Zeugnisdruck ausgegeben.

Beiblatt für verschiedene Berliner Zeugnisse

Liegt eine Zeugnisbemerkung mit dem Merkmal "Beiblatt" beim Schüler vor, wird diese Bemerkung auf dem Beiblatt "Schul Z 620" ergänzend zum Zeugnisformular ausgegeben.

Merkmal Bedeutung
Beiblatt Beiblatt ist Bestandteil des Zeugnisses

Zeugnisdatum

Schüler > Zeugnis > Details > Zeugnisdatum

Im entsprechenden Zeitraum muss das Zeugnisdatum im Menü Schüler > Zeugnis > Details im Feld "Zeugnisdatum" eingetragen sein. Das Zeugnisdatum kann auch per Sammelzuweisung zugewiesen werden, den Aufruf für die Sammelzuweisung finden Sie am oberen Rand der Karte Details.

Ausdruck

Das Zeugnis/der Bericht muss aus dem Menü "Schüler" gedruckt werden.

Bemerkungstext zur Ausgabe eines Beiblattes

Schüler > Zeugnis > Bemerkungen/Formulare > Merkmale

Die Ausgabe des Bemerkungstext: "Ein Beiblatt (Schul Z 620) ist Bestandteil dieses Zeugnisses:

☐ ja

☐ nein

1)." wird wie folgt gesteuert:

Liegt eine Zeugnisbemerkung mit dem Merkmal "Beiblatt" beim Schüler vor, kommt der Text in der Bemerkung: “Ein Beiblatt (Schul Z 620) ist Bestandteil dieses Zeugnisses.”

Liegt dieses Merkmal nicht vor, kommt der Text in der Bemerkung: “Ein Beiblatt (Schul Z 620) ist nicht Bestandteil dieses Zeugnisses.”